Meldung 20_12_2022

Annalena Rönsberg, Stellvertretende Sachkundige Bürgerin

Patricia Jessen, Sachkundige Bürgerin in Viersen

20. Dezember 2022

Handlungskonzept Wohnen

SPD will mehr bezahlbaren Wohnraum

40 Prozent für geförderten Wohnungsbau reservieren


Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Viersen beantragt – auch auf Grundlage der Ergebnisse des „Kommunalen Handlungskonzepts Wohnen der Stadt Viersen“ / „Aktualisierung der kommunalen Wohnraumbedarfsprognose“ – zur Stärkung des Mietwohnungsbaues und des Baus von öffentlich geförderten Wohnungen und Eigenheimen:

 

  • 40% der möglichen Wohneinheiten im künftigen Mietwohnungsbau sollen für die Nutzung als öffentlich geförderte bzw. mietpreisgedämpfte Wohnungen, insbesondere auch für junge Familien, Alleinstehende sowie Alleinerziehende und Senior*innen, ausgewiesen werden. Dies soll als Auflage für externe Investor*innen bei der Erschließung von Grundstücken vertraglich festgehalten werden.


  • In Bebauungsplänen für Eigenheime sollen 40% der Grundstücke für geförderten Eigenheimbau ausgewiesen werden. Dies soll als Auflage für externe Investor*innen bei der Erschließung von Grundstücken ebenfalls vertraglich festgehalten werden.


  • Bei Baumaßnahmen durch weitere Wohnungsbauakteure soll bei künftigen Projekten ebenfalls ein Anteil von 40% öffentlich geförderten bzw. mietpreisgedämpften Wohnungsbaus gewährleistet werden.


  • Bei der Vergabe von Baugrundstücken an externe Investor*innen bzw. bei Bebauung durch andere Wohnungsbauakteure sind zudem folgende Punkte zu berücksichtigen und vertraglich festzuhalten:
  • öffentlich geförderte Wohnungen und geförderte Eigenheime müssen in Neubaugebieten ZENTRAL gelegen sein und als Teil der umliegenden Baustruktur in diese integriert werden.
  • öffentlich geförderte Wohnungen und geförderte Eigenheime in Neubaugebieten müssen in verkehrstechnisch günstig angebunden sein.

 

Die Kerndaten des aktuell vorliegenden „Kommunalen Handlungskonzepts Wohnen der Stadt Viersen“ / „Aktualisierung der kommunalen Wohnraumbedarfsprognose“ macht deutlich, dass hinsichtlich der Ausweisung von Grundstücken für den Bau von Mietwohnungen und Eigenheimen, insbesondere im   Segment für bezahlbaren Wohnraum, deutlicher Nachholbedarf besteht. Wie in anderen Städten im Kreisgebiet – und nicht nur dort – wurden in den letzten Jahrzehnten eher Eigenheimbau und Bau von Eigentumswohnungen im gehobenen Segment vorangetrieben.

 

Gerade einkommensschwache Personenkreise – seien es Familien, Alleinerziehende oder Alleinstehende, zunehmend auch Rentner*innen – sehen sich dementsprechend auch auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert.

 

Wie im oben benannten Konzept deutlich wird, wird die Nachfrage durch diese sozio-ökonomisch benachteiligten Gruppen nicht sinken. Zahlreichen Personen, die nach Familiengröße und Einkommenshöhe Anspruch auf Erteilung   eines Wohnberechtigungsscheines haben, steht weder geförderter Wohnraum noch ein   entsprechendes Baugrundstück zur Verfügung. Verschärft wird die Situation dadurch, dass künftig zahlreiche Wohnungen aus der Sozialbindung fallen werden. Dementsprechend wird die Schere bei preisgünstigen Wohnungen zwischen Angebot und Nachfrage noch weiter auseinanderklaffen. Darüber hinaus ist es auch für Menschen ohne Berechtigung auf einen Wohnberechtigungsscheines immer schwieriger auf dem Wohnungsmarkt an günstigen Wohnraum zu gelangen. Dies führt – sofern es kurz- und mittelfristig nicht gelöst wird – zu einer Spaltung der Gesellschaft.

 

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass nicht nur die Schaffung mehr bezahlbaren Wohnraums, sondern die Schaffung zentral gelegenen und gut angebundenen Wohnraums wichtig ist. Dies wirkt sich unmittelbar auf ihre Teilhabechancen und auch ihren Willen, die eigene Situation mitzugestalten, aus.

 

Es ist offensichtlich, dass eine stärkere zentrale Einbindung öffentlich geförderten und mietpreisgedämpften Wohnungsbaus bzw. geförderten Eigenheimbaus in Neubaugebieten sich auch positiv auf die Bewohner*innen auswirkt. Sie profitieren von der damit oft verbundenen neuen, gut ausgestatteten Infrastruktur (Stichworte sind hier z.B. Verkehrsanbindungen, Kindertagesstätten, Grünanlagen oder Supermärkte), anstatt auch baulich als „randständig“ ausgewiesen zu werden.

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