Meldung 14_06_2022

Jörg Dickmanns, SPD Viersen

14. Juni 2022

Städtische Gebäude optimal in Stand halten

SPD fordert Zustands- und Sanierungskataster

Langfristige Sanierungspläne sollen Wert erhalten


Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Viersen beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, sämtliche städtischen Gebäude im Rahmen eines „Zustands- und Sanierungskatasters“ zu erfassen, in welchem sie hinsichtlich ihrer Nutzung, ihres Bauzustands und ggf. anstehender notwendiger Instandhaltungen und Sanierungen (technischer Lebenszyklus eines Gebäudes) zusammengestellt werden. Dieses Kataster soll kontinuierlich fortgeschrieben werden. Im Vordergrund steht dabei nicht die Frage der finanziell möglichen Umsetzbarkeit von Maßnahmen, sondern die objektive Erfassung sämtlicher fachlich notwendiger Maßnahmen, die der Werterhaltung, Instandhaltung und Sanierung von städtischen Gebäuden dienen. Dieses Kataster soll dem Überblick und der genauen Planung sowie der langfristigen zeitlichen Organisation von Sanierungsmaßnahmen sämtlicher städtischen Gebäude bzw. Gebäudeteile dienen.


In der Stadt Viersen gibt es eine Vielzahl von Gebäuden, die in städtischem Besitz sind und für deren Instandhaltung und ggf. Sanierung die Stadt zuständig ist. Die Bandbreite der Baujahre städt. Gebäude reicht vom Ende des 19. Jahrhunderts über viele Gebäude aus dem Zeitraum der 1960er bis 1980er Jahre, bis hin zu Bauten aus den 2000er Jahren. Umfangreiche Sanierungen wurden bisher teils vorgenommen, um die Gebäude in einem nutzbaren Zustand zu halten. Darüberhinaus finden regelmäßig auch Maßnahmen im Rahmen einer notfallmäßigen Schadensabwehr statt (z.B. Behebung von Wassereinbrüchen o.ä.) Aufgrund des z.T. hohen Alters der Gebäude, des hohen Nutzungsgrades, der teilweisen Unverzichtbarkeit des Betriebes des Gebäudes während der notwendigen Maßnahmen, sind viele Sanierungen und Instandhaltungen nur mit umfangreicher Planung, dem notwendigen Fachwissen, dem Blick auf die Wirtschaftlichkeit und der Kenntnis der derzeitig geltenden Regelwerke plan- und durchführbar.


Um die Gebäude optimal instand zu halten und notwendige Maßnahmen mittel- bis langfristig adäquat organisieren und planen zu können, sollten zentrale Informationen zu allen städtischen Gebäuden kontinuierlich verfügbar und aktualisiert vorliegen. Dies betrifft beispielsweise:


• eine detaillierte Zustandsbeschreibung der städtischen Gebäude im Hinblick auf den baulichen Zustand


• die Festhaltung bereits bekannter Schäden, Mängel und Schadstoffhaltigkeiten


• eine Planung im Hinblick auf anstehende Sanierungen und Instandhaltung/ Instandsetzungsmaßnahmen


• eine Erfassung anstehender Nutzungserweiterungen / notwendiger Umbauten für den bestehenden Betrieb


• eine objekt-/gebäudespezifische Erfassung bereits getätigter Sanierungsmaßnahmen (unter Einbeziehung der Dokumentationen von Bauabnahmen bisheriger Maßnahmen / ausgeführten Leistungen), sowie notwendiger Maßnahmen in den Zeiträumen sofort, kurzfristig (innerhalb 1 Jahres), mittelfristig (innerhalb von 5 Jahren), langfristig (innerhalb von 10 Jahren)


Diese Informationen sollten in Rahmen des o.g. „Zustands- und Sanierungskatasters“ zusammengetragen, kontinuierlich aktualisiert und regelmäßig der Politik zugänglich gemacht werden, damit eine präzise, kontinuierlich aktualisierte Übersicht über den Zustand der städtischen Gebäude vorliegt und notwendige Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen mittel und langfristig vorausschauend geplant und organisiert werden können. Dabei kommt der Werterhaltung und der Wirtschaftlichkeitsrechnung in Bezug auf die Gebäude eine besondere Bedeutung zu (erwünschte Reduzierung von Notfallmaßnahmen durch langfristige Instandhaltungs- und Sanierungspläne).

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